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Kauf und Zahlungs-
abwicklung

  1. Reservationszahlung von Fr. 25 000.00 bei Reservation einer Wohneinheit.
  2. Anzahlung von 20 % des Kaufpreises bei öffentlicher Beurkundung des Kaufvertrages (Notariat).
  3. Restzahlung bei Eigentumsübertragung resp. Bezugsbereitschaft. Über die Restfinanzierung ist ein Nachweis eines unwiderruflichen Zahlungsversprechens eines Bankinstitutes oder einer Versicherungsgesellschaft zu erbringen.
  4. Bauherrenwünsche zahlbar nach Rechnungsstellung, spätestens bei der Eigentumsübertragung.
  5. Notariats- und Grundbuchkosten werden je zur Hälfte vom Käufer/Verkäufer übernommen.

Die Credit Suisse hat das Bauprojekt im Detail evaluiert und beurteilt die Verkaufspreise als angemessen und empfiehlt sich deshalb für die Käufer als finanzierende Bank. Das Empfehlungsschreiben finden Sie hier.


Allgemeine Hinweise

Aus sämtlichen Plänen, Zeichnungen, Visualisierungen, Möblierungen oder Angaben dieser Website können keinerlei Ansprüche abgeleitet werden. Sie sind nicht Vertragsbestandteil und basieren auf dem Projektstand zum Zeitpunkt der Publizierung dieser Unterlagen. 

Ausführungsbedingte Änderungen, Anpassungen und/oder Massabweichungen können vorkommen und bleiben vorbehalten. Die Möblierungen sind Beispiele und sind im Kaufpreis nicht inbegriffen.

Änderungen, die sich aus behördlichen Bewilligungen und Auflagen ergeben, müssen akzeptiert werden.

Bei einer allfälligen Käufervermittlung durch Dritte entsteht weder gegenüber der Verkäuferin noch gegenüber der Hoch6 GmbH ein Anspruch auf Provisionsausrichtung und Auslagenersatz. Die Weitergabe dieser Dokumentation zu Vermittlungszwecken ist ohne schriftliche Erlaubnis der Hoch6 GmbH untersagt.

Die vorliegenden Angaben und Beilagen dienen einer ersten Information und sind keine Offerte. Diese Unterlagen sind kein Bestandteil allfälliger späterer Kauf- resp. Werkverträge. –